Elfter Teil - Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens

§ 149 - Schlussfeststellung

  • Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung sind nicht ausgeschlossen (Rn. 1)
  • Abbuchung ohne Entscheidung (Rn. 4)
  • Schlussfeststellung trotz unterlassender Unterhaltungsmaßnahme durch den Empfänger (Rn. 9)
  • Mit Schlussfeststellung endet Zuständigkeit der Behörde auf Fortführung des Grundbuches. (Rn. 9)
  • Erst wenn Grundbuch berichtigt ist, ist die Ausführung bewirkt (Rn. 9)
  • Materielle Fehler die erst mit der Grundbuchberichtigung sich zeigen können behoben werden (Rn 9)

§ 150 - Aufbewahrung der Unterlagen

  • Änderungen hinsichtlich des Akteneinsichtrechtes (Rn. 2)