Flurbereinigung/ Flurneuordnung/ Ländliche Neuordnung ist das wichtigste Instrument im ländlichen Raum, um nachhaltig die Eigentumsstrukturen zu verbessern. Weder Katasterfortführungsvermessungen, noch Nutzungstäusche (Pflugtausch), noch privatrechtliche Täusche (§ 480 BGB) kommen an die Möglichkeiten eines Flurbereinigungsverfahrens heran. Entsprechend der Notwendigkeit und Zielstellung können oder müssen unterschiedliche Verfahren angeordnet werden. Hierfür gibt es die Regelflurbereinigung, das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren, die Unternehmensflurbereinigung, das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und den Freiwilligen Landtausch, die alle nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durchgeführt werden.
Mit Anordnung der Verfahren bildet sich aus den Grundstückseigentümern die Teilnehmergemeinschaft (TG), die aus ihren Reihen den Vorstand wählt, der die Geschäfte der TG führt. Die Kompetenz, die Aufgaben und die Entscheidungen liegen somit ganz nah bei den Betroffenen. Je nach dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz zum FlurbG ist der Aufgabenumfang der TG festgelegt. Beispielweise sind folgende Aufgaben in Sachsen durch den Vorstand wahrzunehmen:
- Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen
- Durchführung der Wertermittlung
- Aufstellung des Flurbereinigungsplanes
In Ostdeutschland können noch Freiwillige Landtäusche und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) angeordnet werden. Diese Verfahren werden benötigt um z.B. selbständiges Eigentum an Gebäuden und Anlagen mit dem Grund und Boden zu einer Einheit zu verbinden. Diese heutigen BGB nonkonformen Zustände resultierten aus der DDR Gesetzgebung, die diese Verhältnisse aus den damaligen politischen Gründen rechtlich zuließ.
Diese Homepage soll informieren und Startpunkt für weitere Informationen sein. Über den Link Behörden gelangen Sie zu zuständigen Ansprechpartnern oder können Ihre Arbeit mit anderen vergleichen. Der Bereich Vorschriften dient ebenso als Ausgangspunkt, um sich tiefer über die rechtlichen Hintergründe zu informieren und Vorschriften mit anderen Bundesländern zu vergleichen. Unter dem Punkt Justiz werden aktuelle Gerichtsentscheidungen gelistet und kurz zusammengefasst, aber auch die Flurbereinigungsgerichtsbarkeit dargestellt. Unter Abhandlungen sind eigene Abhandlungen zu speziellen Themen aufgeführt. Der Menüpunkt Publikationen listet von unterschiedlichsten Autoren Abhandlungen und andere Schriftstücke auf, die sich mit der Flurbereinigung im engeren und weiteren Sinn beschäftigen. Ein weiterer wichtiger Teil der Homepage ist das Forum. Jedem steht es offen Fragen zu stellen und auf Fragen zu antworten.
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