Das Flurbereinigungsgesetz bietet insg. 5 verschiedene Verfahrensarten, um die Ziele zu erreichen. Die Unterscheidungsmerkmale beginnen bereits bei der Einleitung, ob ein Antrag vorliegen muss oder ob die Flurbereinigungsbehörde ohne Antrag tätig werden kann. Weiterhin ist zu unterscheiden, welchen Zweck das Verfahren verfolgen soll, wobei alle Verfahren privatnützig (im objektiven Interesse der Grundstückseigentümer) sein müssen.

 

Zunächst stelle ich unter folgendem Link stichpunktartig den Ablauf einen Flurbereinigungsverfahrens vor:

Verfahrensablauf

 

Da die Durchführung und damit einhergehend die Verwaltungsakte sich teilweise unterscheiden, sollen hier die unterschiedlichen Verfahrensarten vorgestellt und kurz erläutert werden. Die einzelnen Beiträge geben Hinweise zu:

  • den Zielen und Zwecken des Verfahrens
  • den Anordnungsvoraussetzungen
  • wie ich erreiche, dass ein Verfahren angeordnet wird
  • wie ich erreiche, dass ein Verfahren nicht angeordnet wird und
  • welche rechtlichen Fehler eine Anordnung haben kann.

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Verfahrensarten:

 

Regelflurbereinigung

 

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

(noch in Arbeit)

 

Unternehmensflurbereinigung

(noch in Arbeit)

 

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren

 

Freiwilliger Landtausch

(noch in Arbeit)

 

Kein Verwaltungsverfahren aber dennoch eine Möglichkeit viele Ziele umzusetzen, ist der

Pflugtausch bzw. Nutzungstausch