Erster Teil - Grundlagen der Flurbereinigung

§ 1 - Begriffe

  • Unterscheidung der Flurbereinigungszwecke nach dem begünstigten Personenkreis in Rn. 2
  • Rn. 4 letzten Absatz erweitert und weitere Ziele aus dem ROG übernommen
  • Der 1. Flurbereinigungszweck wird auch erfüllt, wenn ohne wesentliche Zusammenlegung das Wegenetz hinsichtlich Breite und Tragfähigkeit angepasst wird. (Rn. 9)

§ 4 - Flurbereinigungsbeschluss

  • In Rn.5 Abs. 3 weitere Erläuterungen zum objektiven, öffentlichen und wirtschaftlichen Interesse
  • Wegen dem wirtschaftlichen Interesse muss die Kostenlast der Beteiligten bei der Anordnung berücksichtigt werden, wenn die Zuschüsse sinken (Rn. 7)
  • Verdeutlichung in Rn. 17 Abs. 2, dass die Behörde keinen Ermessensspielraum bei der Anordnung von LwAnpG-Verfahren hat.
  • Erweiterung von Rn. 18 Abs. 2 hinsichtlich des Anwendungsbereiches des LwAnpG, wann ein Verfahren nicht eingeleitet bzw. es eingestellt werden kann

§ 5 - Anhörung der Eigentümer und Behörden

  • Hinweis welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn voraussichtlich die kalkulierten Kosten im Laufe des Verfahrens erheblich überschritten werden (Rn. 4)
  • Rechtswidriger Flurbereinigungsbeschluss, wenn der Aufklärungszweck nicht erfüllt wird (Rn. 5)
  • weitere Heilungsmöglichkeiten bei unterlassener Anhörung (Rn. 7)

§ 6 - Inhalt und Form des Flurbereinigungsbeschlusses

  • Aussagen zum Auslegungsbeginn (Rn. 7)

§ 8 - Flurbereinigungsgebiet

  • weiteres Beispiel für eine geringfügige Änderung (Rn. 4 Abs. 1 vorletzter Satz)
  • rechtswidrige Weisung der Oberbehörde (Rn. 6)
  • Gründe und Empfehlungen für die Teilung eines Flurbereinigungsgebietes (Rn. 7 und 8)

§ 9 - Einstellung

  • Einstellung aus politischen Ansichten/Forderungen (Rn. 4)