Wertbestimmende Faktoren sind bei der Ermittlung des Bodennnutzungswertes (Ertragswert) in der Wertermittlung gem. § 28 FlurbG zu berücksichtigen. Wertbestimmende Faktoren sind beispielsweise:

Nässe (Nassstellen)

Ein Abschlag für Nässe (Nässeabschlag) trägt den möglichen Bewirtschaftungsnachteilen bei der Aussaat im Frühjahr Rechnung. Da vernässte Böden nach Regenperioden langsamer abtrocknen als andere und die Aussaat in der landwirtschaftlichen Praxis nur auf abgetrockneten Böden erfolgt, bewirkt die Vernässung in einem Teil des Ackers entweder, dass sich die Aussaat unter Umständen insgesamt verzögert oder in einem (kleinen) Teilbereich möglicherweise nachgearbeitet werden muss, was von den Arbeitsvorgängen her unrationell ist. Außerdem kann es in regenreichen Jahren zu Ertragsminderungen etwa beim Rapsanbau kommen, weil diese Kulturpflanze empfindlich auf Staunässe reagiert. (vgl. BayVGH vom 22.10.2014 Az.: 13 A 14.1109)

Hängigkeit (Geländeneigung)

Je hängiger der Boden, desto stärker ist der Ertrag beeinträchtigt. Die Schlepperkosten und die Erosionsgefahr nehmen zu (vgl. BayVGH vom 22.10.2014 Az.: 13 A 14.1110)

Waldrandlagen

 

Höhenlage (Mikroklima)

 

Wasserschutzgebiete

 

Gewässerrandstreifen

 

Leitungstrassen inkl. Schutzstreifen

 

Landschaftsschutzgebiete

 

Gehölzstreifen und Gehölzrand