Der Kapitalisierungsfaktor wird auch Vervielfältiger, Multiplikator, Ertragsfaktor, Ertragswertfaktor oder Ertragsvervielfältiger genannt. Zur Bestimmung des Ertragswertes gem. §§ 17ff ImmoWertV ist der Kapitalisierungsfaktor gem. § 20 ImmoWertV notwendig. Entweder kann er aus der Anlage 1 entnommen werden oder er ist nach der dort angegebenen Berechnungsvorschrift zu bestimmen. Zur einfachen rechnerischen Bestimmung des Faktors empfehle ich Excel mit folgenden Eingaben.
Zelle A1: Liegenschaftszins als Zahl ohne % (z.B.: Liegenschaftszins liegt bei 6,5% dann nur 6,5 eingeben)
Zelle A2: Restnutzungsdauer in Jahren (z.B. 40,6)
Zelle A3: folgende Rechnung vollständig kopieren und einfügen: =RUNDEN(((POTENZ((1+(A1/100));A2))-1)/((POTENZ((1+(A1/100));A2))*((1+(A1/100))-1));2)