Jeder Teilnehmer erhält Land von gleichem Wert gem. § 44 Abs. 1 FlurbG. Dieser Anspruch gilt als wichtigster Anspruch in einem Flurbereinigungsverfahren. Siehe hierzu auch Abfindungsanspruch .
Jeder Teilnehmer erhält Land von gleichem Wert gem. § 44 Abs. 1 FlurbG. Dieser Anspruch gilt als wichtigster Anspruch in einem Flurbereinigungsverfahren. Siehe hierzu auch Abfindungsanspruch .