Die in der Flurbereinigungsbehörde berechneten Knickpunkte der zukünftigen neuen Flurstücksgrenzen werden in der Örtlichkeit abgesteckt (z.B. Markierung mit einem Pflock) und anschließend abgemarkt (Grenzsteinsetzung). Diese Übertragung in das Gelände und Vorweisung an die zukünftigen neuen Grundstückseigentümer ist ein wichtiger vorbereitender Schritt um die Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 ff FlurbG anordnen zu können.