Wie die Begriffe Agrarstruktur und allgemeine Landeskultur ist auch dieser schwammige Begriff in der Flurbereinigung von enormer Bedeutung. Lediglich im Rahmen eines Regelflurbereinigungsverfahrens (§ 1 FlurbG) oder eines Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG kann die Landentwicklung durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Daher gilt es den Begriff zu erläutern und Beispiele aufzeigen, die zur Förderung der Landentwicklung führen.

 

Begriffserklärungen

Quelle: WIKIPEDIA-Ländliche Entwicklung

Als Ländliche Entwicklung, auch Landentwicklung. wird die Entwicklung des ländlichen Raumes mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der Landbevölkerung zu verbessern, bezeichnet.

Quelle: Begründung zur Änderung des FlurbG (BT-Drucks 12/7909 zu Nr. 2)

"Im ländlichen Raum finden sich in steigendem Maße funktions- und planungswidrige Bodennutzungen und Interessenverflechtungen," ... "Es ergeben sich die verschiedensten Ansprüche an Grund und Boden, die einer Abstimmung und Berücksichtigung bedürfen. Die Regelung des Ausgleichs dieser Interessen und Ansprüche bildet die Grundlage für die Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion des ländlichen Raumes und damit für die Förderung und die dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse" ... " Diese Aufgabe soll durch die planerische Tätigkeit der Flurbereinigung in dem jeweils von ihr erfassten Gebiet gefördert werden."

Quelle: Begründung zur Änderung des FlurbG (BT-Drucks 12/7909 zu Nr. 2)

Landentwicklung umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion besonders des ländlichen Raumes zu erhalten und zu verbessern, um damit für die Förderung und die dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse außerhalb der städtischen Gebiete zu sorgen.

Quelle: Standardkommentar 9. Auflage Wingerter/Mayr

Die Förderung der Landentwicklung schließt Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen, Förderung der allgemeinen Landeskultur und die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen mit ein.

Weitere Erläuterungen und Verweise auf Abhandlungen finden Sie insb. in

  • Rn. 2 bis 7 zu § 1 FlurbG
  • Rn. 2 und 3 zu § 86 FlurbG

 

Quelle: Raumordnungsgesetz (ROG)

Die Ziele des § 2 ROG entsprechen den Landentwicklungszielen

 

Gesetzliche Grundlagen zur Förderung der Landentwicklung

Die Raumplanungsgesetze bilden die Grundlage für Raumordnungspläne mit konkreten Zielen. Dies sind u.a.

  • ROG
  • Landesplanungsgesetze der Länder
  • BauGB
  • GAKG
  • FStrG
  • Straßengesetze der Länder
  • WHG
  • Wassergesetze der Lände

 

Maßnahmen zur Förderung der Landentwicklung

Alle Maßnahmen die den Zielen der vorhandenen Raumordnungspläne entsprechen, fördern die Landentwicklung. Wobei die Flurbereinigungsbehörde nur Maßnahmen ausführen kann, wenn hierfür keine andere Behörde zuständig und es eine privatnützige Landentwicklungsmaßnahme ist (vgl. Rn. 3 zu § 86 FlurbG Wingerter/Mayr). Da die Flurbereinigungsbehörde ausschließlich für Bodenordnung zuständig ist, können fast immer "fremde" Landentwicklungsmaßnahmen durch Bodenordnung verbessert werden und gleichzeitig "eigene" Landentwicklungsmaßnahmen ausgeführt werden.

 

Beispiele für Maßnahmen die die Landentwicklung fördern

  • Alle Beispielmaßnahmen, die der Verbesserung der Agrarstruktur dienen, weil die Landentwicklung die Agrarstrukturverbesserung beinhaltet
  • Flächenbereitstellung durch Bodenordnung und im geringen Maße durch Landabzug nach § 40 FlurbG für Ver- und
    Entsorgungsanlagen, Freizeit und Erholung, Biotopvernetzung, Naturschutzprojekte, für Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, Wohnungsbau, Dorferneuerung, Verkehr und sonstige Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Rn. 6 zu § 1 FlurbG Wingerter/Mayr)
  • Anlage von Wind- und Hochwasserschutzanlagen zur Reduzierung von Schäden
  • alle Maßnahmen nach § 37 Abs. 1 FlurbG
  • Dorferneuerungsmaßnahmen, Beispiel siehe Rn. 24 zu § 37 FlurbG Wingerter/Mary
  • Wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Beispiel siehe Rn. 52 zu § 37 FlurbG Wingerter/Mary


Effekte von Landentwicklungsmaßnahmen

  • Alle Effekte die auch Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen mit sich bringen
  • kostengünstigere und einfachere Umsetzung von Landentwicklungsmaßnahmen durch Dritte
  • Neben der Verbesserung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können auch durch Maßnahmen Industrie- und Gewerbebetriebe gefördert werden
  • Entgegenwirken des demographischen Wandels im ländlichen Raum