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Erster Teil - Grundlagen der Flurbereinigung
§ 1 - Begriffe
- Unterscheidung der Flurbereinigungszwecke nach dem begünstigten Personenkreis in Rn. 2
- Rn. 4 letzten Absatz erweitert und weitere Ziele aus dem ROG übernommen
- Der 1. Flurbereinigungszweck wird auch erfüllt, wenn ohne wesentliche Zusammenlegung das Wegenetz hinsichtlich Breite und Tragfähigkeit angepasst wird. (Rn. 9)
§ 4 - Flurbereinigungsbeschluss
- In Rn.5 Abs. 3 weitere Erläuterungen zum objektiven, öffentlichen und wirtschaftlichen Interesse
- Wegen dem wirtschaftlichen Interesse muss die Kostenlast der Beteiligten bei der Anordnung berücksichtigt werden, wenn die Zuschüsse sinken (Rn. 7)
- Verdeutlichung in Rn. 17 Abs. 2, dass die Behörde keinen Ermessensspielraum bei der Anordnung von LwAnpG-Verfahren hat.
- Erweiterung von Rn. 18 Abs. 2 hinsichtlich des Anwendungsbereiches des LwAnpG, wann ein Verfahren nicht eingeleitet bzw. es eingestellt werden kann
§ 5 - Anhörung der Eigentümer und Behörden
- Hinweis welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn voraussichtlich die kalkulierten Kosten im Laufe des Verfahrens erheblich überschritten werden (Rn. 4)
- Rechtswidriger Flurbereinigungsbeschluss, wenn der Aufklärungszweck nicht erfüllt wird (Rn. 5)
- weitere Heilungsmöglichkeiten bei unterlassener Anhörung (Rn. 7)
§ 6 - Inhalt und Form des Flurbereinigungsbeschlusses
- Aussagen zum Auslegungsbeginn (Rn. 7)
§ 8 - Flurbereinigungsgebiet
- weiteres Beispiel für eine geringfügige Änderung (Rn. 4 Abs. 1 vorletzter Satz)
- rechtswidrige Weisung der Oberbehörde (Rn. 6)
- Gründe und Empfehlungen für die Teilung eines Flurbereinigungsgebietes (Rn. 7 und 8)
§ 9 - Einstellung
- Einstellung aus politischen Ansichten/Forderungen (Rn. 4)