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Achter Teil – Kosten
§ 104 - Verfahrenskosten
- Abs. 2 in Rn. 1 wesentlich geändert und erweitert zur Verdeutlichung was Verfahrenskosten sind
- Privatisierte Aufgaben sind ebenso Verfahrenskosten (Rn. 2)
- Löschung in Rn. 4, dass verbleibende Kosten Verfahrenskosten sind
§ 105 - Ausführungskosten
- Klarstellung dass Ausführungskosten Kosten sind, die für erforderliche gemeinschaftliche Anlage anfallen (Rn. 1)
- Weitere Vertiefung was Ausführungskosten sind mit Verweis auf die RUO, einen Entwurf zum FlurbG und § 61 (Rn. 1 Abs. 2)
- Verweis und Begründung, dass in den letzten beiden Rahmenpläne auch nicht mehr beispielhaft Ausführungskosten aufgeführt sind (Rn. 1 vorletzter Absatz)
§ 107 - Von Dritten veranlasste Kosten
- Sachverständigengutachten für verfahrensfremde Zwecke (Rn. 1)
- Kosten zu Lasten der Gemeinde bei Verschuldung durch die Gemeinde (Rn. 3 Abs. 2)
§ 108 - Kosten- und Abgabenfreiheit
- Beispiele für die Gebührenregelung eingefügt (Rn. 2)
- bau- oder wasserrechtliche Genehmigungen sind auch ohne 41er Plan gebührenfrei (Rn. 3 Abs. 1)
- wenn Flurbereinigungsbehörde als Katasterbehörde tätig wird, dann gilt § 108 nicht (Rn. 3 Abs. 5)
- Löschung in Rn. 7 Abs. 4 hinsichtlich Gerichtskosten
- größere Ausarbeitung hinsichtlich des Grunderwerbsteuertatbestandes bei (unvermeidbaren) Mehrausweisungen und der Freigrenze (keine Freibetrag) (Rn. 10 Abs. 4)
- Hinweis wenn verband für die Gemeinde wegebauarbeiten übernimmt (Rn. 16 Abs. 3)
- Im LwAnpG verfahren ist es die Bestätigung nach § 67. Bindung des Finanzamtes an die Bestätigung (Rn. 37)