Achter Teil – Kosten

§ 104 - Verfahrenskosten

  • Abs. 2 in Rn. 1 wesentlich geändert und erweitert zur Verdeutlichung was Verfahrenskosten sind
  • Privatisierte Aufgaben sind ebenso Verfahrenskosten (Rn. 2)
  • Löschung in Rn. 4, dass verbleibende Kosten Verfahrenskosten sind

§ 105 - Ausführungskosten

  • Klarstellung dass Ausführungskosten Kosten sind, die für erforderliche gemeinschaftliche Anlage anfallen (Rn. 1)
  • Weitere Vertiefung was Ausführungskosten sind mit Verweis auf die RUO, einen Entwurf zum FlurbG und § 61 (Rn. 1 Abs. 2)
  • Verweis und Begründung, dass in den letzten beiden Rahmenpläne auch nicht mehr beispielhaft Ausführungskosten aufgeführt sind (Rn. 1 vorletzter Absatz)

§ 107 - Von Dritten veranlasste Kosten

  • Sachverständigengutachten für verfahrensfremde Zwecke (Rn. 1)
  • Kosten zu Lasten der Gemeinde bei Verschuldung durch die Gemeinde (Rn. 3 Abs. 2)

§ 108 - Kosten- und Abgabenfreiheit

  • Beispiele für die Gebührenregelung eingefügt (Rn. 2)
  • bau- oder wasserrechtliche Genehmigungen sind auch ohne 41er Plan gebührenfrei (Rn. 3 Abs. 1)
  • wenn Flurbereinigungsbehörde als Katasterbehörde tätig wird, dann gilt § 108 nicht (Rn. 3 Abs. 5)
  • Löschung in Rn. 7 Abs. 4 hinsichtlich Gerichtskosten
  • größere Ausarbeitung hinsichtlich des Grunderwerbsteuertatbestandes bei (unvermeidbaren) Mehrausweisungen und der Freigrenze (keine Freibetrag) (Rn. 10 Abs. 4)
  • Hinweis wenn verband für die Gemeinde wegebauarbeiten übernimmt (Rn. 16 Abs. 3)
  • Im LwAnpG verfahren ist es die Bestätigung nach § 67. Bindung des Finanzamtes an die Bestätigung (Rn. 37)