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Elfter Teil - Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens
§ 149 - Schlussfeststellung
- Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung sind nicht ausgeschlossen (Rn. 1)
- Abbuchung ohne Entscheidung (Rn. 4)
- Schlussfeststellung trotz unterlassender Unterhaltungsmaßnahme durch den Empfänger (Rn. 9)
- Mit Schlussfeststellung endet Zuständigkeit der Behörde auf Fortführung des Grundbuches. (Rn. 9)
- Erst wenn Grundbuch berichtigt ist, ist die Ausführung bewirkt (Rn. 9)
- Materielle Fehler die erst mit der Grundbuchberichtigung sich zeigen können behoben werden (Rn 9)
§ 150 - Aufbewahrung der Unterlagen
- Änderungen hinsichtlich des Akteneinsichtrechtes (Rn. 2)