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OVG Sachen-Anhalt vom 07.04.2009 (Az.: 8 K 8/07)
- Miteigentümer sind klagebefugt
- fehlendes Ersatzland kann Grund für die Einstellung des Verfahrens sein
- Zuordnung von Gebäudeeigentum an den Bodeneigentümer ist nicht möglich
- Ansprüche nach dem SachenRBerG können nicht verfolgt werden, wenn ein LwAnpG Verfahren angeordnet ist