OVG Sachen-Anhalt vom 07.04.2009 (Az.: 8 K 8/07)

  • Miteigentümer sind klagebefugt
  • fehlendes Ersatzland kann Grund für die Einstellung des Verfahrens sein
  • Zuordnung von Gebäudeeigentum an den Bodeneigentümer ist nicht möglich
  • Ansprüche nach dem SachenRBerG können nicht verfolgt werden, wenn ein LwAnpG Verfahren angeordnet ist